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1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

a) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
b) Dem Kunden überlassene Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben, die der Auftragsbestätigung oder dem Angebot zugrunde liegen sind in der Regel wenn nicht anderst vereinbart nur als
Annäherungswerte zu betrachten.
c) Teillieferungen sind nicht zulässig, wen
n der Kunde ersichtlich kein Interesse an Diesen hat oder Sie ihm ersichtlich nicht zumutbar sind.

2. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
b) Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Kaufsache ist der Käufer nicht befugt.
c) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen be-oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, sonstiger Versand- und Transportspesen pro Bestellung und zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nur zurückgenommen wenn eine gesetzliche Regelung dies zwingend erforderliche macht.
b) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Bestellbestätigung.
c) Der Rechnungsbetrag ist wenn auf der Rechnung nicht anderst angegeben binnen 10 Tagen ohne Abzug auf unser Konto zu überweisen.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
e) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden für jeden angefangenen Tag, nach Erfüllung des Vertrages, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Lieferung
a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
b) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Scheitert die zur fristgerechten Lieferung notwendige Vorbelieferung durch einen Zulieferer aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Recht auf Schadenersatz steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu. Gleiches gilt bei Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt und aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, wie etwa behördliche Anordnungen.
c)
Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Liefermenge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

5. Gefahrübergang
Wird die Ware an den Käufers versandt oder abgeholt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch des Käufers kann die Lieferung auf dessen Kosten gegen Transportrisiken versichert werden.

6. Gewährleistung und Beanstandungen
a) Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen und etwaige Sachmängel unverzüglich gegenüber uns schriftlich zu rügen.
b) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
c) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
d) Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei Ihnen.
e) Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. wegen entgangenen Gewinns) sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
f) Eine Gewähr oder Garantie unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten besonderen Verwendungszweck kann von uns nicht übernommen werden. Da in der praktischen Anwendung der kundenspezifische Verwendungszweck für unser Verbrauchsmaterial sehr unterschiedlich sein kann, ist die Eignung unserer Produkte vor jeder Anwendung durch kundenseitige Versuche unbedingt zu prüfen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Stanzblechen oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kaüfer Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck, Wechsel und Urkundenprozesse, der Sitz des Verkäufers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
b) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: April 2011

ZINKPRINT
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Langasse 56
97834 Birkenfeld

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